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Zu sehen sind die Köpfe zweier Kinder. Sie stehen mit dem Rücken aneinander und ziehen sich die Mützen ins Gesicht. Das eine Kind hat eine blaue Jacke und lila gestreifte Mütze. Das andere Kind eine rosa Jacke und hell gestreifte Mütze.
©Stadt Jena / Jens Hauspurg

Thüringer Verordnung über Infektionsschutzregeln

Hier finden Sie Informationen zur seit 13.06. gültigen Verordnung vom Land über Infektionsschutzregeln.

Neue gesetzliche Grundlagen vom Land

Liebe Eltern, mit Wirkung zum 13.06.2020 gilt die "Thüringer Verordnung über die Infektionsschutzregeln zur Eindämmung der Ausbreitung des Coronavirus" (ThürSARS-CoV-2KiSSP-VO) für Kitas, Schulen und Sportbetriebe.

In Kombination zum "Infektionsschutzgesetz" (siehe Link) sowie der "Thüringer Verordnung zur Neuordnung der erforderlichen Maßnahmen zur Eindämmung der Ausbreitung des Coronavirus" ergibt sich daraus ein auf Landesebene festgelegtes Hygiene- / Handlungskonzept für alle Thüringer Kitas, welches mindestens bis Ende August 2020 wirksam sein wird. 

Zusätzlich dazu bestehen die Verordnungen der Stadt Jena, sowie die Aussagen / das Hygienekonzept des zuständigen Gesundheitsamtes, welche unseren Tagesablauf deutlich definieren. Zur Einhaltung all dieser Auflagen sind wir verpflichtet.

Ziel ist es, das Infektionsgeschehen weiterhin gut zu kontrollieren, Infektionsketten nachvollziehen zu können und gleichzeitig eine größtmögliche "Normalität" des Alltags wieder herzustellen. Um Letzteres wieder stärker in den Fokus zu setzen bleibt es wichtig, dass wir uns alle an die Vorgaben des Landes, der Stadt, als auch an die des Gesundheitsamtes halten. 

Bleiben Sie gesund.

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