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Zu sehen sind die Köpfe zweier Kinder. Sie stehen mit dem Rücken aneinander und ziehen sich die Mützen ins Gesicht. Das eine Kind hat eine blaue Jacke und lila gestreifte Mütze. Das andere Kind eine rosa Jacke und hell gestreifte Mütze.
©Stadt Jena / Jens Hauspurg

Neue Verordnung vom Land

Zum 16.07.2020 trat die neue Thüringer Verordnung über die Infektionsschutzregeln zur Eindämmung der Ausbreitung des Coronavirus in Kraft.

Erste Verordnung zur Änderung der Thüringer Verordnung über die Infektionsschutzregeln (ThürSARS-CoV-2-KiSSP-VO)

Mit dem 16.07. trat die neue Verordnung über Infektionsschutzregeln des Landes in Kraft. Alle Änderungen sind rot markiert. Im Wesentlichen enthält die neue Formulierung u.a. veränderte Vorgaben bzgl. der Betretungsverbote. Die Verordnung ist gültig bis 30.08.2020 (siehe Download).

Im Link finden Sie die aktuelle Thüringer Grundverordnung über "grundlegende Infektionsschutzregeln zur Eindämmung der Ausbreitung des Coronavirus SARS-CoV-2", als auch die aktuellen Quarantänebestimmungen.

Bleiben Sie gesund.

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