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zu sehen ist ein weißes und ein schwarzes Papier und ein Stift
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Neue Thüringer Corona-Kitaverordnung

Alles was jetzt wichtig ist

die neue Thüringer Verordnung über die Infektionsschutzregeln

Seit dem 04.09.2021 gilt die neue Thüringer Verordnung über die Infektionsschutzregeln zur Eindämmung der Ausbreitung des CoronavirusSARS-CoV-2 in Kindertageseinrichtungen, der weiteren Jugendhilfe, Schulen und für den Sportbetrieb (kurz: ThürSARS-CoV-2-KiJuSSp-VO)

Wichtig zu wissen:

  • Weiterhin gilt eine Maskenpflicht im Gebäude
  • Betretungsverbote bestehen für Personen mit einer oder mehreren der folgenden Symptome:
    • gastrointestinale Symptome (erhebliche Bauchschmerzen, Durchfall, Erbrechen);
    • Kopf- und Gliederschmerzen
    • Störung des Geruchs- bzw. Geschmackssinns
    • bei schweren respiratorischen Symptomen wie akuter Bronchitis, Pneumonie, Atemnot
    • Fieber über 38°C
    • respiratorische Symptome (trockener Husten, infektiöse Entzündung der Nasenschleimhaut (Schnupfen), Fieber), wenn zusätzlich ein enger Kontakt zu anderen Personen in der Einrichtung oder während des Angebotes zu erwarten ist; oder eine Exposition gegenüber dem SARS-CoV-2-Virus wahrscheinlich ist, insbesondere wenn eine Verbindung zu einem bekannten Ausbruchsgeschehen besteht
  • Eine Wiederaufnahme erfolgt unter folgenden Bedingungen:
    • frühestens fünf Tage nach Symptombeginn und mindestens 48 Stunden nach Symptomfreiheit oder
    • nach Vorlage eines negativen Testergebnisses nach einer Testung nach § 2 Abs. 2 Nr. 5 oder 6 ThürSARS-CoV-2-IfS-MaßnVO oder
    • nach Vorlage einer ärztlichen Bescheinigung über die Unbedenklichkeit des Einrichtungsbesuchs
  • Zudem existiert ein Frühwarnsystem, welches neben der Infektionsinzidenz, auch die Krankenhauslastung einbezieht (näheres in den Links). Aus diesen Werten ergeben sich die Wanrnstufen mit daran gebundenen Schutzmaßnahmen.

Haben Sie Fragen? Kommen Sie gern auf uns zu.

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